"Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im internationalen Vergleich"

Referent: Dipl.-Wirtsch. Ing. Tobias Gößling, wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Volkswirtschaft und Philosophie, Private Uni Witten/Herdecke
Betreuung: Aleksandra Flisikowska

Der Begriff der Verantwortung kann zumindest zweierlei bedeuten: Erstens trägt oder übernimmt eine Person Verantwortung für ihr Handeln (intrinsische Verantwortung), zweitens kann Verantwortung zugeschrieben werden, so daß sie ihr Handeln erklären und rechtfertigen muß und ihr die Handlungsfolgen zugeschrieben werden (extrinsische Verantwortung). Organisationen sehen sich als handelnde Akteure innerhalb von Gesellschaften häufig dem Anspruch an ihre soziale Verantwortung gegenübergestellt. Der intrinsische Verantwortungsbegriff ist in unserem Verständnis jedoch an Personen gebunden. Damit stellt sich die Frage, inwieweit man überhaupt von Verantwortung der juristischen Person „Unternehmen“ sprechen kann (Teil 1) und was aus einer solchen Verantwortung für das Handeln einer Organisation folgen kann und soll (Teil 2). Anhand von Fällen wird untersucht, wie in unterschiedlichen Kulturen mit dieser gesellschaftlichen Verantwortung umgegangen wird (Teil 3).